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OLG Dresden, 16.03.1999 - 14 W 1689/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung beider Parteien; Rechtsmissbräuchliches Verhalten durch Einreichung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen eines beanstandeten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a Abs. 1; ZPO § 93
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung beider Parteien; Rechtsmissbräuchliches Verhalten durch Einreichung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen eines beanstandeten ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 27.10.1998 - 2 HKO 218/98
- OLG Dresden, 16.03.1999 - 14 W 1689/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85
"Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe …
Auszug aus OLG Dresden, 16.03.1999 - 14 W 1689/98
Beruft sich der mit einem außergerichtlichen Abmahnschreiben auf Unterlassung in Anspruch genommene Gewerbetreibende, wie hier die Verfügungsbeklagten, auf eine Drittunterwerfung, so obliegt es ihm, darzulegen und zu beweisen, dass die bereits von ihm abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung geeignet ist, die Wiederholungsgefahr generell für alle Gläubiger zu beseitigen (vgl. BGH, Urt. v. 13.05.1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640 = WRP 1987, 557 - Wiederholte Unterwerfung II, m.Anm. Lehmpfuhl, GRUR 1987, 919 f.).